Sinn und Zweck der Zucht von Gebrauchshunden

Die Zucht von Gebrauchshunden nach dem Rassestandard, ist gemäß § 3 der Hauptvereinssatzung, der primäre Vereinszweck des SV.

Die Bandbreite ist hierbei sehr vielfältig:

- Sozialer Partner des Menschen

- Schutzhund für Privatpersonen

- Diensthund in allen Bereichen der einzelnen Behörden

- Rettungshund

- Hütehund

- Blindenhund

- Therapiehund

- und nicht zuletzt als Sporthund für Schutzhundesport und Agility

 

Zur Erhaltung dieser vielseitigen Verwendbarkeit muß die Zucht als Gebrauchshund, durch geeignete Instrumente ständig gelenkt, überwacht und gefördert werden.

Denn gerade diese Vielseitigkeit in den Einsatzmöglichkeiten hat unseren Deutschen Schäferhund in seiner mittlerweile über hundertjährigen Geschichte weltberühmt gemacht.

Vereinsseitig steht uns neben Diensthund- und HGH-Prüfungen, als wesentliches Selektionselement und Voraussetzung zur Zucht, die Schutzhund-Prüfung zur Verfügung.

Hierbei kommt dem Beurteiler, sprich dem Leistungsrichter eine erhebliche Verantwortung zu. Er muß sich darüber im Klaren sein, daß er mit der bestandenen SchH 1, neben anderen Voraussetzungen, dem Hund den Weg freigibt, seine genetischen Anlagen (positiv wie negativ) weiterzuvererben.

Es ist darum notwendig, im Rahmen der Möglichkeiten, welche die Prüfungsordnung zuläßt, die Triebveranlagung, Nervenverfassung, Belastbarkeit, Führigkeit, Ausbildbarkeit, natürliches kontrolliertes Aggressionsverhalten und auch körperliche Fitness abzutesten.

Dies beginnt mit einer gewissenhaft durchgeführten Unbefangenheitsprobe, die sich ja außerdem über den gesamten Prüfungsverlauf erstreckt.

Setzt sich dann fort in detaillierter und fachmännischer Beurteilung der gezeigten Leistungen, mit Auge für die wesentlichen Elemente der Arbeit und Erkennen der notwendigen Anlagen.

Hier sind zu nennen Intensität, Konzentration, Ausgeglichenheit, aktiver Nasengebrauch und Finderwille in Abteilung A.

Aufmerksamkeit, Triebqualität und insbesondere auch -beständigkeit, Schnelligkeit und Sprungkraft in Abteilung B.

Energisches wirksames Zufassen, druckvolles aufmerksames Bannen und explosive Angriffe in Abteilung C.

Dies alles sollte verknüpft sein mit höchstmöglicher technischer Korrektheit bei wünschenswerter Ausstrahlung und Harmonie zwischen Hund und Hundeführer.

Denn eine derartige Leistung ist immer mehr wert, als nur eindrucksvoll gezeigter Trieb bei mangelhafter Technik, denn durch die Ausbildung zu hoher technischer Korrektheit wird die Triebqualität stets zusätzlich auf die Probe gestellt.

Auch wenn sich die Anforderungen bei der Schutzhund-Prüfung auf den ersten Blick nur wenig oder gar nicht, mit den anfangs genannten Verwendungsmöglichkeiten decken, betrachte ich sie jedoch nach wie vor als sehr brauchbares Selektionskriterium.

Ein ausgeglichenes Nervenkostüm mit ausgeprägten Selbstbewußtsein, ist für jede Art von Gebrauchshund von Vorteil oder gar unverzichtbar.

Die Anforderungen im Diensthundebereich sind unseren von Haus auf ähnlich, außerdem bieten Diensthund- oder HGH-Prüfung ebenfalls die Möglichkeit des Einstiegs in das Zuchtgeschehen.

Und auch ein brauchbarer Rettungshund profitiert von den von uns favorisierten Anlagen wie hohe Triebbeständigkeit, Durchsetzungsvermögen, Belastbarkeit und körperliche Fitness.

Wir dürften uns, selbst mit Leuten die Hunden eher skeptisch gegenüber stehen, darüber einig sein, daß Gebrauchshunde der Gesellschaft sehr wertvolle Dienste leisten.

Blinden und anderen körperlich gehandicapten Mitmenschen, wird durch den Einsatz von Hunden ein wesentlich höheres Maß an Lebensqualität ermöglicht.

Die innere Sicherheit unserer Gesellschaft, sowie die persönliche Sicherheit der Diensthundeführer, wird durch den Einsatz von Diensthunden oder deren bloße Anwesenheit als Präventivmaßnahme, beträchtlich erhöht.

Durch den Einsatz von Drogenspürhunden werden unter Umständen viele Jugendliche vor Drogenmißbrauch mit allen möglichen schrecklichen Folgen bewahrt.

Sprengstoffhunde sind in der Lage, selbst größere Objekte mit einer nicht zu überbietenden Geschwindigkeit und Zuverlässigkeit abzusuchen, und hierdurch Anschläge wirkungsvoll zu verhindern.

Rettungshunde haben sowohl bei Lawinen, als auch bei Erdbeben und sonstigen Katastrophen, unzählige Menschenleben gerettet und arbeiten wesentlich effektiver als Menschen oder jegliches technisches Gerät.

Auch der Hütehund ist dem Schäfer bei der extensiven Landschaftspflege ein unverzichtbarer Helfer.

Und nicht zuletzt ist der Hund auch uns Privatpersonen ein geschätzter Sportkamerad oder einfach nur Sozialpartner.

Wir leisten somit mit der Zucht von Gebrauchshunden, die die Ausbildung und Selektion dergleichen zwingend beinhaltet, nicht nur eine Arbeit die uns selbst viel Freude und Befriedigung schenkt, sondern die durchaus anerkennenswerte Dienste für die Allgemeinheit darstellt.

Diese von uns selektierten Hundequalitäten stellen auch im Regelfall, das heißt gewissenhafte Haltung und idealerweise Ausbildung vorausgesetzt, kein Gefährdungspotential für unsere Umwelt dar.

Sie präsentieren sich als nervenstarke, führige und kontollierbare Begleiter, die unbeteiligte Personen nicht belästigen oder gar gefährden.

Verantwortlich hierfür ist zum einen eine gewissenhafte Zuchtauslese auf die bereits genannten Kriterien Unbefangenheit, Selbstsicherheit, stabile Nerven und ein Höchstmaß an Kontollierbarkeit, und zum anderen eine Ausbildung welche einerseits ein hervorragendes Ventil für angestaute Triebe und Aggressionen bietet und andererseits unseren Hund selbst in Extremsituationen gehorsam sein läßt.

Man kann also guten Gewissens behaupten:

"Der Gebrauchshund ist ein Wert an sich, ihn zu züchten, selektieren und auszubilden, bedeutet die Bewahrung wertvollen Kulturerbes!"

 

 

Gerd Beck

(Referat anläßlich Eignungstest Leistungsrichter-Anwärter 04. Juni 2004)