Sinn
und Zweck der Zucht von Gebrauchshunden
Die
Zucht von Gebrauchshunden nach dem Rassestandard, ist gemäß § 3 der
Hauptvereinssatzung, der primäre Vereinszweck des SV. Die
Bandbreite ist hierbei sehr vielfältig: -
Sozialer Partner des Menschen -
Schutzhund für Privatpersonen -
Diensthund in allen Bereichen der einzelnen Behörden -
Rettungshund -
Hütehund -
Blindenhund -
Therapiehund -
und nicht zuletzt als Sporthund für Schutzhundesport und Agility Zur
Erhaltung dieser vielseitigen Verwendbarkeit muß die Zucht als
Gebrauchshund, durch geeignete Instrumente ständig gelenkt, überwacht
und gefördert werden. Denn
gerade diese Vielseitigkeit in den Einsatzmöglichkeiten hat unseren
Deutschen Schäferhund in seiner mittlerweile über hundertjährigen
Geschichte weltberühmt gemacht. Vereinsseitig
steht uns neben Diensthund- und HGH-Prüfungen, als wesentliches
Selektionselement und Voraussetzung zur Zucht, die Schutzhund-Prüfung
zur Verfügung. Hierbei
kommt dem Beurteiler, sprich dem Leistungsrichter eine erhebliche
Verantwortung zu. Er muß sich darüber im Klaren sein, daß er mit der
bestandenen SchH 1, neben anderen Voraussetzungen, dem Hund den Weg
freigibt, seine genetischen Anlagen (positiv wie negativ)
weiterzuvererben. Es
ist darum notwendig, im Rahmen der Möglichkeiten, welche die Prüfungsordnung
zuläßt, die Triebveranlagung, Nervenverfassung, Belastbarkeit, Führigkeit,
Ausbildbarkeit, natürliches kontrolliertes Aggressionsverhalten und
auch körperliche Fitness abzutesten. Dies
beginnt mit einer gewissenhaft durchgeführten Unbefangenheitsprobe, die
sich ja außerdem über den gesamten Prüfungsverlauf erstreckt. Setzt
sich dann fort in detaillierter und fachmännischer Beurteilung der
gezeigten Leistungen, mit Auge für die wesentlichen Elemente der Arbeit
und Erkennen der notwendigen Anlagen. Hier
sind zu nennen Intensität, Konzentration, Ausgeglichenheit, aktiver
Nasengebrauch und Finderwille in Abteilung A. Aufmerksamkeit,
Triebqualität und insbesondere auch -beständigkeit, Schnelligkeit und
Sprungkraft in Abteilung B. Energisches
wirksames Zufassen, druckvolles aufmerksames Bannen und explosive
Angriffe in Abteilung C. Dies
alles sollte verknüpft sein mit höchstmöglicher technischer
Korrektheit bei wünschenswerter Ausstrahlung und Harmonie zwischen Hund
und Hundeführer. Denn
eine derartige Leistung ist immer mehr wert, als nur eindrucksvoll
gezeigter Trieb bei mangelhafter Technik, denn durch die Ausbildung zu
hoher technischer Korrektheit wird die Triebqualität stets zusätzlich
auf die Probe gestellt. Auch
wenn sich die Anforderungen bei der Schutzhund-Prüfung auf den ersten
Blick nur wenig oder gar nicht, mit den anfangs genannten Verwendungsmöglichkeiten
decken, betrachte ich sie jedoch nach wie vor als sehr brauchbares
Selektionskriterium. Ein
ausgeglichenes Nervenkostüm mit ausgeprägten Selbstbewußtsein, ist für
jede Art von Gebrauchshund von Vorteil oder gar unverzichtbar. Die
Anforderungen im Diensthundebereich sind unseren von Haus auf ähnlich,
außerdem bieten Diensthund- oder HGH-Prüfung ebenfalls die Möglichkeit
des Einstiegs in das Zuchtgeschehen. Und
auch ein brauchbarer Rettungshund profitiert von den von uns
favorisierten Anlagen wie hohe Triebbeständigkeit, Durchsetzungsvermögen,
Belastbarkeit und körperliche Fitness. Wir
dürften uns, selbst mit Leuten die Hunden eher skeptisch gegenüber
stehen, darüber einig sein, daß Gebrauchshunde der Gesellschaft sehr
wertvolle Dienste leisten. Blinden
und anderen körperlich gehandicapten Mitmenschen, wird durch den
Einsatz von Hunden ein wesentlich höheres Maß an Lebensqualität ermöglicht. Die
innere Sicherheit unserer Gesellschaft, sowie die persönliche
Sicherheit der Diensthundeführer, wird durch den Einsatz von
Diensthunden oder deren bloße Anwesenheit als Präventivmaßnahme, beträchtlich
erhöht. Durch
den Einsatz von Drogenspürhunden werden unter Umständen viele
Jugendliche vor Drogenmißbrauch mit allen möglichen schrecklichen
Folgen bewahrt. Sprengstoffhunde
sind in der Lage, selbst größere Objekte mit einer nicht zu überbietenden
Geschwindigkeit und Zuverlässigkeit abzusuchen, und hierdurch Anschläge
wirkungsvoll zu verhindern. Rettungshunde
haben sowohl bei Lawinen, als auch bei Erdbeben und sonstigen
Katastrophen, unzählige Menschenleben gerettet und arbeiten wesentlich
effektiver als Menschen oder jegliches technisches Gerät. Auch
der Hütehund ist dem Schäfer bei der extensiven Landschaftspflege ein
unverzichtbarer Helfer. Und
nicht zuletzt ist der Hund auch uns Privatpersonen ein geschätzter
Sportkamerad oder einfach nur Sozialpartner. Wir
leisten somit mit der Zucht von Gebrauchshunden, die die Ausbildung und
Selektion dergleichen zwingend beinhaltet, nicht nur eine Arbeit die uns
selbst viel Freude und Befriedigung schenkt, sondern die durchaus
anerkennenswerte Dienste für die Allgemeinheit darstellt. Diese
von uns selektierten Hundequalitäten stellen auch im Regelfall, das heißt
gewissenhafte Haltung und idealerweise Ausbildung vorausgesetzt, kein
Gefährdungspotential für unsere Umwelt dar. Sie
präsentieren sich als nervenstarke, führige und kontollierbare
Begleiter, die unbeteiligte Personen nicht belästigen oder gar gefährden. Verantwortlich
hierfür ist zum einen eine gewissenhafte Zuchtauslese auf die bereits
genannten Kriterien Unbefangenheit, Selbstsicherheit, stabile Nerven und
ein Höchstmaß an Kontollierbarkeit, und zum anderen eine Ausbildung
welche einerseits ein hervorragendes Ventil für angestaute Triebe und
Aggressionen bietet und andererseits unseren Hund selbst in
Extremsituationen gehorsam sein läßt. Man
kann also guten Gewissens behaupten: "Der
Gebrauchshund ist ein Wert an sich, ihn zu züchten, selektieren und
auszubilden, bedeutet die Bewahrung wertvollen Kulturerbes!" Gerd
Beck (Referat anläßlich Eignungstest Leistungsrichter-Anwärter 04. Juni 2004)
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